Betrug und Subventionsbetrug

Der Straftatbestand des Betrugs ist in § 263 StGB geregelt. In der Praxis werden verschiedene Fallkonstellationen unterschieden, z.B. der Abrechnungsbetrug, der Eingehungsbetrug oder der Prozessbetrug. Einen eigenständigen Tatbestand mit weiteren Voraussetzungen stellt der Subventionsbetrug (§ 264 StGB) dar.

Kurzfristige Erstberatung

Kurze Einordnung Ihrer Situation – vertraulich. Bitte halten Sie (wenn vorhanden) Vorladung oder relevante Schriftstücke bereit.