Wirtschaftsstrafrecht für Führungskräfte
Diskrete Strafverteidigung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte – von der ersten Vorladung bis zur Verfahrensbeendigung.
Kurzfristige Termine · Vertraulichkeit · Abrechnung auf Stundenbasis (häufig über D&O-Rechtsschutz möglich)
Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
Warum schnelles Handeln sinnvoll ist
Im Wirtschaftsstrafrecht werden wichtige Weichen häufig früh gestellt. Bereits eine Vorladung, eine Durchsuchung oder interne Ermittlungen können erhebliche Folgen für Ihre persönliche Position haben. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Situation frühzeitig einzuordnen – insbesondere bevor Aussagen abgegeben oder Dokumente herausgegeben werden.
Wir beraten unter anderem in folgenden Situationen:
- Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge
- Durchsuchung oder Beschlagnahme
- Interne Untersuchung oder Compliance-Verfahren
- Konflikte mit Geschäftsführung, Aufsichtsrat oder Arbeitgeber
- Strafbefehl oder Anklage
Für wen wir tätig sind
Wir vertreten Führungskräfte, die persönlich mit strafrechtlichen Vorwürfen im Unternehmenskontext konfrontiert sind. Im Mittelpunkt steht Ihre individuelle Verteidigung und eine klare Strategie.
Wir garantieren eine vertrauensvolle persönliche Beratung im Ermittlungsverfahren und bei Konfliktlagen im Unternehmen.
Typische Themen im Wirtschaftsstrafrecht
Die regulatorischen Vorgaben im Wirtschaftsleben nehmen seit Jahren beständig zu. In zahlreichen Nebengesetzen finden sich Strafvorschriften, die teilweise dynamische Verweisungen auf EU-Vorschriften enthalten und auch für Juristen kaum noch nachzuvollziehen sind. Die Vertretung durch eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei ist daher essentiell. Daneben gibt es einige typische Straftatbestände, die in großen Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften beinahe "wie am Fließband" abgearbeitet werden. Hier kommt es entscheidend darauf an, die übliche Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden zu kennen und zu verstehen, um eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Einige häufig vorkommende Tatbestände im Wirtschaftsstrafrecht werden im Folgenden erläutert.
Erfahrung - Spezialisierung - Diskretion
Als hochspezialisierte Kanzlei für Strafrecht garantieren wir eine umsichtige und kompetente Verteidigung. Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle, sowie diskrete Unterstützung bei allen strafrechtlichen Vorwürfen und begegnen jedem Mandanten offen und ohne Vorurteile. Mit der richtigen Strategie und der nötigen Erfahrung konnten wir schon vielen Mandanten helfen und bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Bereits der Vorwurf einer Straftat bringt häufig schwere Folgen mit sich. Die Beschuldigung führt schnell zu Vorverurteilung und Problemen mit dem Arbeitgeber oder Stakeholdern des Unternehmens. Je nach Delikt können zudem hohe Freiheitsstrafen drohen.
Eine fachlich kompetente und persönlich engagierte Verteidigung ohne Vorurteile ist umso wichtiger. Der richtige Anwalt muss daher spezialisiert sein und über eine umfassende Erfahrung im Strafrecht verfügen. Nur dann ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich.
Erfahrene Anwälte mit Justizerfahrung
Bei Bedarf bieten wir die Möglichkeit einer Teamverteidigung, was gerade bei schwierigen Fällen die optimale Verteidigung garantiert.
Blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in der bayerischen Justiz zurück. Verteidigt vorwiegend im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und lehrt an der TH Augsburg.
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Ehemaliger Staatsanwalt – Ist seit Jahren auf die Verteidigung im Strafrecht spezialisiert und hat schon viele hundert Mandanten erfolgreich vertreten.
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Blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin zurück. Spezialisiert auf Strafrecht und Opfervertretung.
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Rechtsanwältin Bartschat berät Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Daneben unterstützt sie Mandanten auch in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Fragen (insbesondere im Waffen- und Beamtenrecht)
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Ex-Kriminalbeamter, Rechtsanwalt und Kriminaldirektor a.D. Ulrich war 27 Jahre im höheren Dienst beim Bundeskriminalamt und der Polizei des Landes Baden-Württemberg in vielen Führungsfunktionen tätig.
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Warum Teamverteidigung?
Eine Teamverteidigung empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Fällen mit schwieriger Beweislage. In solchen Fällen sieht sich die Verteidigung nicht selten einer gewissen Voreingenommenenheit auf Seiten des Gericht und der Staatsanwaltschaft gegenüber, die zum Teil nicht alle Sachzusammenhänge verstehen. Hier muss es gelingen, gegen die bestehende Vorverurteilung anzukämpfen.
Bei Aussagen insbesondere von Belastungszeugen muss die Verteidigung gleichzeitig eine strategisch überlegte Befragung durchführen, die Antworten des Zeugen direkt mit früheren Aussagen abgleichen, um Widersprüche aufzudecken, und das Gericht im Auge behalten, um dessen Reaktionen einschätzen zu können. Hinzu kommt, dass bei landgerichtlichen Verfahren stets auf eine optimale Ausgangsposition für eine mögliche Revision hingearbeitet werden sollte, als eine Art Sicherheitsnetz für den Fall einer Verurteilung. Dazu muss im Interesse des Mandanten z.B. auf mögliche Verfahrensfehler geachtet werden und sichergestellt werden, dass diese nicht unbeachtet bleiben. Eine Verteidigung durch ein Anwaltsteam ist in solchen Fällen die bessere Alternative zur Vertretung durch nur einen Anwalt. Vier-Augen-Prinzip und Arbeitsteilung ermöglichen in jeder prozessualen Situation die optimale Reaktion.
Erste Hilfe
Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden im Strafverfahren sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und somit eine Anklage und Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Es sollte nichts dem Zufall überlassen werden.
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer +49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kurzfristige Erstberatung
Kurze Einordnung Ihrer Situation – vertraulich. Bitte halten Sie (wenn vorhanden) Vorladung oder Schriftstücke bereit.
Kontakt
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de
