Verteidigung beim Vorwurf der Untreue

Der Vorwurf der Untreue betrifft regelmäßig Personen, denen fremdes Vermögen anvertraut ist oder die kraft ihrer Stellung über Vermögenswerte disponieren dürfen. Im unternehmerischen Umfeld richtet sich der Tatbestand häufig gegen Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen oder sonstige leitende Angestellte mit Entscheidungs- oder Zeichnungsbefugnissen.

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