Korruptionsdelikte (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung)

Korruptionsdelikte betreffen den Umgang mit Vorteilen im Zusammenhang mit dienstlichen oder geschäftlichen Entscheidungen und richten sich häufig gegen Führungskräfte, Amtsträger und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, insbesondere in Vertrieb und Einkauf. Ermittlungsverfahren werden dabei nicht selten durch interne Hinweise, Wettbewerber, Geschäftspartner oder Compliance-Prüfungen ausgelöst.

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