Verteidigung beim Vorwurf der Geldwäsche

Der Tatbestand der Geldwäsche soll eigentlich Personen sanktionieren, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Geld weiterleiten, das aus einer Straftat erlangt wurde. Tatsächlich werden aber zunehmend auch Unternehmer, Geschäftsleiter und sonstige Verantwortungsträger verfolgt, die unbeabsichtigt und ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht mit inkriminierten Geldern in Berührung gekommen sind.

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