Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie innerhalb des Strafrechts. Bedingung für eine gute Verteidigung sind nicht nur Erfahrung im Strafrecht und Strafprozessrecht, sondern auch Kenntnisse im Steuerrecht.
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Zentraler Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Danach macht sich strafbar, wer unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschweigt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
In der Praxis stehen häufig komplexe Sachverhalte im Raum, etwa im Zusammenhang mit Buchführung, Umsatzsteuer, internationalen Sachverhalten oder konzerninternen Verrechnungen. Teilweise überschneiden sich steuerstrafrechtliche Vorwürfe mit Ermittlungen wegen anderen Straftaten, wie z.B. Betrug oder Untreue.
Steuerstrafverfahren und Verteidigung
Steuerstrafverfahren werden häufig durch Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen oder Auswertungen elektronischer Daten ausgelöst. Bereits frühzeitige Maßnahmen der Steuerfahndung, wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, können erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben.
In vielen Fällen entscheidet der frühe Umgang mit den Ermittlungsbehörden über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Unkoordinierte Aussagen oder vorschnelle Erklärungen können den Tatverdacht erheblich erhärten.
Besonderheiten im Unternehmenskontext
Für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte besteht ein besonderes Risiko, da steuerliche Pflichten häufig delegiert werden, die strafrechtliche Verantwortung jedoch bei Organisations- oder Überwachungsdefiziten bestehen bleiben kann.
Als spezialisierte Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht beraten wir Mandanten umfassend im Steuerstrafrecht – von der ersten Durchsuchung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
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