Wirtschaftsstrafrecht für Führungskräfte

Diskrete Strafverteidigung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte – vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Verfahrensbeendigung.

Zenger & Kahle Rechtsanwälte · Strafverteidigung mit wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt

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Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Warum schnelles Handeln sinnvoll ist

Im Wirtschaftsstrafrecht werden wichtige Weichen häufig früh gestellt. Bereits eine Vorladung, eine Durchsuchung oder interne Ermittlungen können erhebliche Folgen für Ihre persönliche Position haben. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Situation frühzeitig einzuordnen – insbesondere bevor Aussagen abgegeben oder Dokumente herausgegeben werden.

Wir beraten unter anderem in folgenden Situationen:

FAQ

Für wen wir tätig sind

Wir vertreten Führungskräfte, die persönlich mit strafrechtlichen Vorwürfen im Unternehmenskontext konfrontiert sind. Im Mittelpunkt steht Ihre individuelle Verteidigung und eine klare Strategie.

Viele unserer Mandanten sind Geschäftsführer oder Vorstände, die über eine D&O-Versicherung abgesichert sind. Diese übernimmt häufig auch die Kosten der Strafverteidigung ab. Wir klären frühzeitig die Kostenübernahme durch die Versicherung und beraten zur Abstimmung zwischen Strafverteidigung, zivilrechtlicher Haftung und versicherungsrechtlicher Deckung – insbesondere bei Vermögensschäden, Regressforderungen und Organhaftung.

Wir garantieren eine vertrauensvolle persönliche Beratung im Ermittlungsverfahren und bei Konfliktlagen im Unternehmen.

Geschäftsführer & Vorstände
Aufsichtsräte / Beiräte
Leitende Angestellte (z.B. Vertrieb, Compliance, Recht)
Gesellschafter

Typische Themen im Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – insbesondere bei Betrug und Subventionsbetrug, Korruptionsdelikten, Insolvenzverschleppung und Bankrott, Geldwäsche sowie Untreuevorwürfen. Die regulatorischen Vorgaben im Wirtschaftsleben nehmen seit Jahren beständig zu. In zahlreichen Nebengesetzen finden sich Strafvorschriften, die teilweise dynamische Verweisungen auf EU-Vorschriften enthalten und auch für Juristen kaum noch nachzuvollziehen sind. Die Vertretung durch eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei ist daher essentiell. Daneben gibt es einige typische Straftatbestände, die in großen Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften beinahe "wie am Fließband" abgearbeitet werden. Hier kommt es entscheidend darauf an, die übliche Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden zu kennen und zu verstehen, um eine passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Einige häufig vorkommende Tatbestände im Wirtschaftsstrafrecht werden im Folgenden erläutert.

Besonderheiten für Geschäftsführer und Führungskräfte

Führungskräfte befinden sich in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren häufig in einer besonderen Situation. Neben dem strafrechtlichen Vorwurf stehen regelmäßig Fragen der persönlichen Haftung, arbeits- oder gesellschaftsrechtliche Konsequenzen sowie das Verhältnis zum eigenen Unternehmen im Raum.

Eine effektive Verteidigung erfordert daher nicht nur strafrechtliche Expertise, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Entscheidungsprozesse und interne Strukturen.

  • Trennung zwischen persönlicher Verteidigung und Unternehmensinteressen
  • Abstimmung mit Unternehmensanwälten, Compliance-Abteilungen und internen Ermittlern
  • Klärung der Kostenübernahme durch D&O und Firmenrechtsschutzversicherungen
  • Umgang mit Aussagepflichten, internen Befragungen und Dokumentationsanforderungen
  • Vermeidung unnötiger persönlicher und reputationsbezogener Nachteile




Unsere Rolle in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren

Wir vertreten Führungskräfte und Organmitglieder in allen Phasen wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren. Unser Ansatz ist geprägt von einer sachlichen Analyse der Vorwürfe, einer klaren Einordnung der persönlichen Situation des Mandanten sowie einer strategischen Verteidigungsführung.

Dabei berücksichtigen wir nicht nur die strafrechtliche Bewertung, sondern stets auch die wirtschaftlichen, beruflichen und persönlichen Auswirkungen eines Verfahrens. Ziel ist es, Risiken realistisch einzuschätzen und die Verteidigung entsprechend auszurichten.

  • frühzeitige Analyse der Vorwürfe und der individuellen Verantwortung
  • Entwicklung einer auf die persönliche Situation zugeschnittenen Verteidigungsstrategie
  • Koordination mit weiteren Beratern und internen Stellen, soweit erforderlich
  • strukturierte Begleitung durch Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
  • diskreter Umgang mit sensiblen Informationen

Erfahrung - Spezialisierung - Diskretion

Als hochspezialisierte Kanzlei für Strafrecht garantieren wir eine umsichtige und kompetente Verteidigung. Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle, sowie diskrete Unterstützung bei allen strafrechtlichen Vorwürfen und begegnen jedem Mandanten offen und ohne Vorurteile. Mit der richtigen Strategie und der nötigen Erfahrung konnten wir schon vielen Mandanten helfen und bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Bereits der Vorwurf einer Straftat bringt häufig schwere Folgen mit sich. Die Beschuldigung führt schnell zu Vorverurteilung und Problemen mit dem Arbeitgeber oder Stakeholdern des Unternehmens. Je nach Delikt können zudem hohe Freiheitsstrafen drohen.

Eine fachlich kompetente und persönlich engagierte Verteidigung ohne Vorurteile ist umso wichtiger. Der richtige Anwalt muss daher spezialisiert sein und über eine umfassende Erfahrung im Strafrecht verfügen. Nur dann ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich.

Erfahrene Verteidiger mit Justizerfahrung

Bei Bedarf bieten wir die Möglichkeit einer Teamverteidigung, was gerade bei schwierigen Fällen die optimale Verteidigung garantiert.

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Prof. Dr. Christoph Kahle, Dipl.-Kfm.
Rechtsanwalt

Blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in der bayerischen Justiz zurück. Verteidigt vorwiegend im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und lehrt an der TH Augsburg.

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Prof. Dr. Florian. Zenger, LL.M.
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht / Mediator*

Ehemaliger Staatsanwalt – Ist seit Jahren auf die Verteidigung im Strafrecht spezialisiert und hat schon viele hundert Mandanten erfolgreich vertreten.

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Ira Beyer-Distel
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Strafrecht

Blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin zurück. Spezialisiert auf Strafrecht und Opfervertretung.

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Sophie Bartschat
Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Bartschat berät Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Daneben unterstützt sie Mandanten auch in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Fragen (insbesondere im Waffen- und Beamtenrecht)

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Wolfgang Ulrich
Rechtsanwalt

Ex-Kriminalbeamter, Rechtsanwalt und Kriminaldirektor a.D. Ulrich war 27 Jahre im höheren Dienst beim Bundeskriminalamt und der Polizei des Landes Baden-Württemberg in vielen Führungsfunktionen tätig.

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Zenger-Kahle Rechtsanwälte

Warum Teamverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht?

Eine Vertretung durch mehrere Verteidiger empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Fällen mit schwieriger Beweislage. In solchen Fällen sieht sich die Verteidigung nicht selten einer gewissen Voreingenommenenheit auf Seiten des Gericht und der Staatsanwaltschaft gegenüber, die zum Teil nicht alle Sachzusammenhänge verstehen. Hier muss es gelingen, gegen die bestehende Vorverurteilung anzukämpfen.

Bei Aussagen insbesondere von Belastungszeugen muss die Verteidigung gleichzeitig eine strategisch überlegte Befragung durchführen, die Antworten des Zeugen direkt mit früheren Aussagen abgleichen, um Widersprüche aufzudecken, und das Gericht im Auge behalten, um dessen Reaktionen einschätzen zu können. Hinzu kommt, dass bei landgerichtlichen Verfahren stets auf eine optimale Ausgangsposition für eine mögliche Revision hingearbeitet werden sollte, als eine Art Sicherheitsnetz für den Fall einer Verurteilung. Dazu muss im Interesse des Mandanten z.B. auf mögliche Verfahrensfehler geachtet werden und sichergestellt werden, dass diese nicht unbeachtet bleiben. Eine Verteidigung durch ein Anwaltsteam ist in solchen Fällen die bessere Alternative zur Vertretung durch nur einen Anwalt. Vier-Augen-Prinzip und Arbeitsteilung ermöglichen in jeder prozessualen Situation die optimale Reaktion.

Kurzfristige Erstberatung

Kurze Einordnung Ihrer Situation – vertraulich. Bitte halten Sie (wenn vorhanden) Vorladung oder Schriftstücke bereit.

Zenger & Kahle Rechtsanwälte – Kanzlei München

Kontakt

Zenger & Kahle Rechtsanwälte

Gabelsbergerstr. 9
80333 München

Tel: +49 (0) 89 242 06 333
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de

Hinweis: Bitte keine sensiblen Unterlagen unverschlüsselt übermitteln.